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Grundsätzliches – Zukünftige generelle Schulzeitverkürzung:
Die Schulzeit von der Einschulung bis zum Abitur dauert in den kommenden Jahren im Allgemeinen 13 Jahre. Allerdings wird sich dies in absehbarer Zeit ändern. Wie aus der Presse bekannt ist, soll auch in NRW die Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre verkürzt werden. Dies betrifft erstmals die Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2005 zum Gymnasium wechseln; sie werden 2013 nach nur acht Jahren auf dem Gymnasium das Abitur ablegen. Diejenigen, die im Sommer 2004 zum Gymnasium kamen, sind die letzten, die das Abitur nach neun Jahren ablegen werden, also auch 2013, so dass wir in diesem Jahr dann zwei Abiturprüfungen gleichzeitig haben werden, die letzte Prüfung nach neun Jahren Gymnasium und die erste nach acht Jahren. Diese generelle Schulzeitverkürzung an allen Gymnasien bedeutet weit reichende Änderungen bei den Richtlinien usw. Hierüber gibt es aber z.Z. noch keine Mitteilungen aus dem Ministerium.
Individuelle Schulzeitverkürzung
Schon immer sah die Allgemeine Schulordnung die Möglichkeit vor, dass besonders begabte und lernwillige Schülerinnen und Schüler individuell die Schulzeit um ein Jahr (in Ausnahmefällen auch um mehr als ein Jahr) verkürzen können. Auf Antrag der Eltern, über den die Klassenkonferenz entscheidet, überspringen diese Schülerinnen und Schüler dann ein Jahr, sie wechseln z.B. am Ende der 7. Klasse gleich in Klasse 9 oder z.B. am Ende des 1. Halbjahres der 10. Klasse (10.1 – Ende Januar) in das zweite Halbjahr der Stufe 11. Die Anforderungen an die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die in dieser Form „springen“ sollen, sind in der Allgemeinen Schulordnung nicht genau formuliert, da aber die Lerninhalte eines ganzen Schuljahres selbstständig erarbeitet werden müssen, kommt diese Form der Schulzeitverkürzung nur für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in Frage. Wird eine solche Schulzeitverkürzung gewünscht, so beantragen sie die Eltern bei der Schulleitung. In jedem Falle aber sollten zuvor intensive Gespräche mit der Klassen– und der Schulleitung geführt werden.
Individuelle Schulzeitverkürzung – Programm „Springen in Gruppen“
Die Form der Schulzeitverkürzung durch Überspringen eines Schuljahres, die im vorangegangenen Kapitel dargestellt ist, wird nur selten wahrgenommen. Die Unsicherheit, ob man evtl. doch in der höheren Klassen nicht zurecht kommt, oder ob man nicht vielleicht zum Außenseiter wird, ist groß. Am GaO leistet das Programm „Springen in Gruppen“ hier seit einigen Jahren wertvolle Unterstützung.
Im zweiten Halbjahr der Klasse 9 besprechen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, welche Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse für eine besondere Förderung geeignet sind. Ein Kriterium dabei sind die Zeugnisnoten, die nicht schlechter als „gut“ sein sollten, ein anderes die Reife der einzelnen Schülerin / des einzelnen Schülers. Diesen bzw. ihren Eltern wird am Ende der Klasse 9 vorgeschlagen, für ein Jahr am Programm „Springen in Gruppen“ teilzunehmen. Stimmen die Eltern zu, so nehmen die Schülerinnen und Schüler im ersten Halbjahr der Stufe 10 an zusätzlichem Unterricht in den Fächern Mathematik und Fremdsprachen teil. In diesem Unterricht wird in einer kleinen Gruppe (ca. 5 – 10 Schülerinnen und Schüler) auf das Überspringen eines Jahres vorbereitet. Es wird also der Stoff erarbeitet, der „übersprungen“ wird. Am Ende des ersten Halbjahres stellen dann die Eltern den Antrag, ihre Tochter bzw. ihren Sohn die Halbjahre 10.2 und 11.1 überspringen zu lassen. Stimmt die Klassenkonferenz dem zu, was stets der Fall sein wird, wenn nicht ein deutlicher Leistungsabfall eingetreten ist, so nimmt sie bzw. er im zweiten Halbjahr dann nicht mehr am Unterricht der Stufe 10 teil, sondern gehört im zweiten Halbjahr der Stufe 11 an. Dieser Zeitpunkt des Springens ist besonders günstig, da man sozusagen aus der Sekundarstufe I in die Oberstufe hineinspringt, sich also nicht mehr wieder an einen neuen Klassenverband gewöhnen muss, und weil man andererseits in der Stufe 11 noch nicht in der Qualifikationsphase ist, in der alle Leistungen schon zu dem Bereich gehören, der im Abitur mit eingerechnet wird. Im zweiten Halbjahr der Stufe 11 findet dann weiterhin der zusätzliche Ergänzungsunterricht in Mathematik und Sprachen statt. Das Förderprogramm endet mit der Versetzung in Stufe 12.
Dieses Verfahren hat sich am GaO mehrfach bewährt. Schülerinnen und Schüler und die Eltern werden vorher intensiv informiert und haben lange Überlegensfristen. Und wenn eine Schülerin oder ein Schüler dann am Ende des ersten Halbjahres der Stufe 11 doch nicht springen möchte, kann sie / er einfach in der bisherigen Klasse bleiben. Wer aber in die 11 springt, hat man einen beträchtlichen Teil des dort relevanten Stoffes schon vorgearbeitet und wird auch in Stufe 11 weiterhin betreut. Dadurch dass eine ganze Gruppe „springt“ und nicht nur eine Einzelperson, hat man zudem auch besonderen Rückhalt.
Informationen über dieses Programm „Springen in Gruppen“ werden in Stufe 9 erstmals gegeben. Bei besonderem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Fege (stellvertretender Schulleiter).
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